Dentoalveoläre Chirurgie in Bremen

Chirurgische Eingriffe an Zähnen, Kieferknochen und Zahnhalteapparat

Sorgfältig geplant. Schonend durchgeführt. Persönlich begleitet.

Die dentoalveoläre Chirurgie gehört zu den zentralen Behandlungsbereichen von Mund.Kiefer.Gesicht Bremen. Viele Patientinnen und Patienten kommen auf Überweisung ihrer Zahnärztin oder ihres Zahnarztes zu uns – etwa zur Entfernung von Weisheitszähnen, zu einer Wurzelspitzenresektion oder zu anderen chirurgischen Eingriffen an Zähnen und Kieferknochen.

Die meisten Behandlungen können ambulant und unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden. Je nach Eingriff und persönlicher Situation stehen darüber hinaus Dämmerschlaf oder Vollnarkose zur Verfügung.

Auf einen Blick

  • operative Entfernung von Weisheitszähnen und verlagerten Zähnen
  • Wurzelspitzenresektionen zum möglichen Zahnerhalt
  • chirurgische Parodontologie
  • Behandlung akuter Entzündungen und Abszesse
  • präprothetische Chirurgie
  • weitere Eingriffe an Zähnen, Kieferknochen und Weichgeweben
  • ambulante Behandlung an unseren Bremer Standorten
  • Sedierung oder Vollnarkose bei entsprechender Indikation möglich

Weisheitszähne & operative Zahnentfernung

Nicht jeder Zahn lässt sich einfach ziehen. Insbesondere verlagerte, tief im Kiefer liegende oder ungünstig positionierte Weisheitszähne können einen chirurgischen Eingriff erforderlich machen.

Vor der Behandlung beurteilen wir die Position des Zahnes und seine Beziehung zu wichtigen anatomischen Strukturen anhand der klinischen Untersuchung und geeigneter Röntgenaufnahmen. Bei komplexeren Situationen kann eine dreidimensionale Diagnostik mittels DVT sinnvoll sein.

Eine Entfernung kann beispielsweise sinnvoll sein bei:

  • wiederkehrenden Entzündungen
  • Schmerzen oder Druckgefühl
  • ungünstiger Lage des Zahnes
  • Schädigung benachbarter Zähne
  • Zysten oder anderen krankhaften Veränderungen
  • fehlendem Platz für einen regulären Zahndurchbruch

Gut zu wissen: Nicht jeder Weisheitszahn muss entfernt werden. Entscheidend ist immer der individuelle Befund.

Wurzelspitzenresektion

Eine Möglichkeit, einen entzündeten Zahn zu erhalten

Bleibt eine Entzündung an der Wurzelspitze trotz vorausgegangener Wurzelkanalbehandlung bestehen oder lässt sie sich auf konventionellem Weg nicht ausreichend behandeln, kann eine Wurzelspitzenresektion infrage kommen.

Dabei wird die entzündete Wurzelspitze über einen kleinen chirurgischen Zugang entfernt und das umliegende entzündliche Gewebe beseitigt.

Ziel der Behandlung

Den betroffenen Zahn möglichst erhalten und die Entzündung dauerhaft beseitigen.

Ob eine Wurzelspitzenresektion sinnvoll ist, beurteilen wir anhand von Zahnerhaltungswürdigkeit, klinischem Befund und Röntgendiagnostik.

Chirurgische Parodontologie

Wenn konservative Maßnahmen nicht ausreichen

Bei fortgeschrittenen Erkrankungen des Zahnhalteapparates können ergänzend zur konservativen Parodontitistherapie chirurgische Maßnahmen notwendig werden.

Dabei können tiefer gelegene Bereiche von Zahnwurzel und Zahnfleischtasche zugänglich gemacht, entzündliches Gewebe entfernt und – abhängig vom Befund – regenerative Verfahren eingesetzt werden.

Wichtig für den Behandlungserfolg

Eine chirurgische Behandlung ersetzt nicht die parodontale Basistherapie. Gute häusliche Mundhygiene sowie eine konsequente Vor- und Nachsorge bleiben entscheidend.

Akute Entzündungen & Abszesse

Schmerzhafte Schwellungen im Mund- und Kieferbereich können durch akute Entzündungen und Eiteransammlungen entstehen.

In solchen Situationen kann eine chirurgische Entlastung notwendig sein. Dabei wird der entzündete Bereich eröffnet, sodass Sekret abfließen kann. Anschließend richtet sich die weitere Behandlung nach der zugrunde liegenden Ursache.

Bei zunehmender Schwellung, Fieber, Schluckbeschwerden oder einer Verschlechterung des Allgemeinzustands sollte eine zeitnahe ärztliche Abklärung erfolgen.

Weitere Eingriffe der dentoalveolären Chirurgie

Je nach Befund führen wir außerdem weitere oralchirurgische Maßnahmen durch, beispielsweise:

Hemisektionen bei mehrwurzeligen Zähnen

chirurgische Eingriffe zur Vorbereitung von Zahnersatz

Replantationen nach Zahnverletzungen

Zahntransplantationen in geeigneten Fällen

Eingriffe an Mundschleimhaut und angrenzenden Weichgeweben

chirurgische Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen

Welche Behandlung sinnvoll ist, hängt immer von der individuellen Ausgangssituation ab.

So läuft Ihre Behandlung ab

  1. Untersuchung und Diagnostik
    Wir besprechen Ihre Beschwerden beziehungsweise den Überweisungsgrund und beurteilen vorhandene Befunde und Röntgenaufnahmen.
  2. Behandlungsplanung
    Sie erfahren, welcher Eingriff empfohlen wird, welche Alternativen bestehen und welche Form der Betäubung geeignet ist.
  3. Chirurgischer Eingriff
    Die meisten Behandlungen erfolgen ambulant. Wir achten auf ein möglichst schonendes Vorgehen und klare Abläufe.
  4. Nachsorge
    Nach dem Eingriff erhalten Sie konkrete Hinweise zum Verhalten in den folgenden Tagen. Je nach Behandlung vereinbaren wir Kontrolltermine.

Beratungstermin vereinbaren

Welche Betäubung ist möglich?

  • Örtliche Betäubung
    Für die meisten dentoalveolären Eingriffe ausreichend.
  • Dämmerschlaf
    Kann bei längeren Eingriffen, ausgeprägter Nervosität oder Behandlungsangst infrage kommen.
  • Vollnarkose
    Bei ausgewählten Eingriffen und entsprechenden medizinischen oder persönlichen Voraussetzungen möglich.

Mehr zu Vollnarkose & Dämmerschlaf

Auf Überweisung bei uns?

Wenn Sie von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt zu uns überwiesen wurden, helfen uns folgende Unterlagen:

  • Überweisung
  • vorhandene aktuelle Röntgenbilder
  • relevante Befunde oder Arztberichte
  • Medikamentenliste
  • Allergiepass oder andere medizinisch relevante Ausweise

Bitte setzen Sie Medikamente – insbesondere blutverdünnende Präparate – niemals eigenständig ab.

Für Zuweiser

Klare Fragestellung, abgestimmte Behandlung, verlässliche Rücküberweisung.

Wir übernehmen die chirurgische Behandlung entsprechend des Überweisungsauftrags und stimmen uns bei Bedarf mit der weiterbehandelnden Praxis ab. Vorhandene Röntgenaufnahmen und relevante Befunde können gerne mitgegeben beziehungsweise vorab übermittelt werden.

Zum Zuweiserbereich

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